INTERNE ORDNUNG DER JUGEND

Interne Ordnung der Jugend des Europäischen Verbands der Vereine der Pontos-Griechen in Europa (OSEPE)

Paragraph 1

Name und Sitz

  1. Die Jugend trägt den Namen Pontische Jugend in Europa
  2. Sie ist ein integraler Bestandteil des Europäischen Verbands der Pontos-Griechen in Europa und hat ihren Sitz in Frankfurt, wie der Verband selbst.

Paragraph 2

Aufgabenbereiche

  1. Der Jugendvorstand des Verbands arbeitet in Übereinstimmung mit den Regeln des
    Verband der OSEPE. Er hat das Recht, Vorschläge für Jugendaktivitäten an den Vorstand der OSEPE zu machen.
    2. Sobald die Vorschläge angenommen werden, sorgt der Jugendvorstand für deren Umsetzung, in Zusammenarbeit mit den Jugendvorständen und Vorstände der Vereine und dem Verbandsvorstand der OSEPE.

Paragraph 3

Aufgaben und Ziele

  1. Förderung der intellektuellen, künstlerischen und kulturellen Aktivitäten der pontischen Jugend in Europa.
  2. Bewahrung und Pflege der Geschichte, Folklore, Bräuche und Traditionen der Pontos-Griechen und deren Weitergabe an die Pontische Jugend in Europa und allen anderen Griechen und weiteren Völker.
  3. Förderung der Beziehungen und Pflege der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen jungen Mitgliedern der Vereine des Verbands.

Paragraph 4

Mittel, um die Ziele zu erreichen
1. Die Generalversammlung, die alle zwei Jahre als Versammlung zur Wahl stattfindet.
2. Das Pontische Jugendsymbosium, dass jedes Jahr stattfindet.
3. Die Jugenworkshops, die jedes Jahr in verschiedenen Bundesländern stattfinden.
4. Die Teilnahme an der Organisation des Festivals.
5. Die Teilnahme an Versammlungen und Sitzungen des Verbandsvorstands.
6. Die Teilnahme an Sitzungen und Treffen der Vereine des Verbands.
7. Die aktive Präsenz bei Vorsitzenden-Sitzungen.
8. Die kontinuierliche Pflege der bestehenden Verbands-Website, www.osepe.de
9. Die Teilnahme an den internationalen Konferenzen der Pontischen Jugend.
Wenn die Konferenz vom Verband der OSEPE getragen wird, trägt der Jugendvorstand eine führende organisatorische Rolle, in Zusammenarbeit mit dem Verband.
10. Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Jugendvorständen der Verbände weltweit.
11. Die Teilnahme an Konferenzen und Treffen der Jugenden weltweit.
12. Das Magazin „Pontische Jugend“, das von der pontischen Jugend in Zusammenarbeit mit dem Verbandsvorstand veröffentlicht wird.

Paragraph 5

Positionen der Jugend
1. Das Einmischen der Jugend in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsvereine der OSPE ist nicht erlaubt.
2. Das Einmischen der Jugend in Angelegenheiten und Aktivitäten politischer Parteien ist nicht erlaubt.

Paragraph 6

Mitglieder
Mitglieder der Pontischen Jugend des Verbandes sind alle Jugendlichen der Mitgliedsvereine der OSEPE.

 

Paragraph 7

Generalversammlung
1. Das oberste Organ der Pontischen Jugend der OSEPE ist die Generalversammlung, die alle zwei Jahre als Wahlversammlung stattfindet und
folgende Aufgaben hat:
a.) wählt das Präsidium und das Sekretariat der Generalversammlung, die Wahlkommission und den Jugendvorstand
b.) Stimmt über Vorschläge ab, die die Basis der Aktionen des Jugendvorstands bilden
c.) Stimmt über Änderungen seiner Internen Ordnung der Pontischen Jugend.
2. Die Einberufung der Generalversammlung muss den Mitgliedsvereinen mindestens vier (4) Wochen vorher bekannt gemacht werden.
Der Jugendvorstand in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeauftragten des Verbandsvorstands ist verpflichtet, eine schriftliche Einladung an die Jugenden der Mitgliedsvereine abzusenden, in der Datum, Zeit, Ort und
Agenda der Generalversammlung aufgeführt ist.
3. In der Generalversammlung nehmen als Delegierte drei (3) aus den jeweiligen Jugenden der Mitgliedsvereine gewählte Vertreter, die im Alter von 18-32 sind, teil.
4. Die Generalversammlung beschlussfähig bei 50% + 1 der Vertreter und Entscheidungen werden mit einer Mehrheit von 50% + 1 getroffen.
Sollte keine Beschlussfähigkeit vorliegen, verzögert sich der Beginn der Generalversammlung um 1 Stunde, um im Anschluss unabhängig von der Anzahl der anwesenden Vertreter beschlussfähig zu sein. Die Tagesordnung bleibt gleich.
5. Die Generalversammlung wählt ein dreiköpfiges Präsidium, von dem zwei (2), die Aufgaben des Sekretariats übernehmen. Das Präsidium leitet den Vorgang der Generalversammlung und unterzeichnet das Protokoll, das dem neu gewählten Jugendvorstand des Verbands ausgehändigt wird.
6. Vorschläge für zusätzliche Punkte auf der Tagesordnung müssen schriftlich an das Präsidium der Generalversammlung vorgelegt werden, spätestens bis zum Tagesordnungspunkt der Genehmigung der Agenda der Generalversammlung.
7. Ordentliche Generalversammlung

Die Punkte, die in der Tagesordnung aufgenommen werden müssen, sind:
a.) Wahl des Präsidiums der Generalversammlung
b.) Genehmigung der Agenda der Generalversammlung
c.) Tätigkeitsbericht des scheidenden Jugendvorstands
d.) Wahl der Wahlkommission
e.) Neuwahlen des Jugendvorstands

8. Außerordentliche Generalversammlung
Sie wird einberufen, wenn es ernsthafte Probleme gibt, nämlich dann, wenn:
a.) der Jugendvorstand es entscheidet
b.) 1/3 der Jugendlichen der Mitgliedsvereine es schriftlich anfordern

Paragraph 8

Wahl des Jugendvorstands
1. Die Wahl des Jugendvorstands von der Generalversammlung findet in geheimer Abstimmung statt. Jeder Wähler kann einen bis vier Kandidaten wählen.
2. Wahlberechtigt sind die Jugendlichen, die im Alter von 18 bis 32 Jahren sind und
von ihrem Verein als Vertreter für die Generalversammlung gewählt wurden.
3. Wahlberechtigt und wählbar sind diejenigen, die den Anforderungen des Absatz 2 genügen und zwischen 18 und 32 Jahren alt sind.
4. Aus jedem Verein wird höchstens ein Vertreter in den Jugendvorstand gewählt, es sei denn, es sind keine weiteren Kandidaten vorhanden.
5. Wahlberechtigt und wählbar sind auch die ausgeschiedenen Mitglieder des Jugendvorstands der OSEPE.

Paragraph 9

Jugendvorstand

  1. Der Jugendvorstand der OSEPE besteht aus 7 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern (arbeiten zusammen und nehmen an den Aktivitäten teil) gewählt von der Generalversammlung der Jugend.
    2. Der Jugendvorstand wählt in der ersten Sitzung den Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und Sekretär, und führt
    Sitzungen mindestens drei (3) Mal pro Jahr durch.
    3. Die Beteiligung der Mitglieder des Jugendvorstands an den Sitzungen wird als notwendig erachtet, es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor. Nach
    drei (3) Abwesenheiten hat der Jugendvorstand das Recht zu entscheiden, das Mitglied durch das erste in Folge stehende Ersatzmitglied zu ersetzen. Dies gilt auch nach kontinuierlicher Enthaltung eines Mitglieds des Jugendvorstands von deren Aktivitäten.
  2. Im Fall des Ausscheidens eines Mitglieds, wird die Position durch das, der Stimmen nach, erste Ersatzmitglied besetzt, auch wenn dies zur Folge hat, dass zwei (2) Mitglieder aus demselben Verein im Jugendvorstand sind.
    5. Im Falle des Rücktritts des Vorsitzenden, werden die Positionen des Jugendvorstands neu verteilt.
    6. Die Amtszeit des Jugendvorstands dauert zwei (2) Jahre.
    7. Die Mitglieder des Jugendvorstands vertreten die Pontische Jugend Europas in den Versammlungen der Vertreter der OSEPE.

Paragraph 10

Änderung der Internen Ordnung
1. Änderungen oder Modifikationen von Paragraphen der Internen Ordnung können nur in Generalversammlungen gemacht werden.
2. Änderungen oder Modifikationen von Paragraphen müssen eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Vertreter sichern.
3. Wenn es eine Änderung oder Änderungsvorschlag der Internen Ordnung gibt, muss der Jugendvorstand dies in die Tagesordnung der Generalversammlung aufnehmen und die Vereine vier (4) Wochen vorher darüber in Kenntnis setzen.

Paragraph 11

Beziehung mit dem Vorstand der OSEPE
1. Über Aktivitäten und Vorschläge der Jugendlichen wird der Jugendbeauftragte des Verbandsvorstands informiert. Dieser leitet Vorschläge an den Verbandsvorstand weiter, übermittelt die Entscheidung an den Jugendvorstand und betreut und überwacht dessen Ausführung.
2. Der Jugendvorstand ist nicht autonom.
3. Die Beziehungen des Jugendvorstands mit dem Vorstand der OSEPE basiert auf gegenseitigen Respekt, Informationsaustausch und gemeinsamer Entscheidungsfindung.