Der Verband wird von einem siebenköpfigen Vorstand verwaltet, welcher durch die Delegiertenversammlung gewählt wird und besteht aus:
den Vorstandsvorsitzenden, den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, den Generalsekretär, den Stellvertretenden Sekretär, den Kassenwart, den Zuständigen für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit und den Zuständigen für die Jugend.
Die Wahlperiode beträgt zwei (2) Jahre.
Die Delegiertenversammlung des Verbandes ist das höchste Organ und wird alle zwei (2) Jahre einberufen. Die Delegiertenversammlung entscheidet über sämtliche Angelegenheiten des Verbandes. Diese bestimmt den Aktions- und Funktionsrahmen des Vorstandes und der anderen Organe. Entscheidet ebenfalls über die Vorschläge der Delegierten und der Mitgliedsvereine.
Die Delegiertenversammlung wählt außerdem einen Kontrollausschusses. Dieser setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, prüft die Finanzen des Verbandes zwei (2) Mal im Jahr und erstellt seinen Bericht, welchen er in der Delegiertenversammlung vorträgt.
Innerhalb des Verbandes wirkt eine Jugendabteilung, welche aus den Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine zusammengesetzt wird. Die Jugend des Verbandes bildet einen unzertrennlichen Teil des Verbandes. Die Jugendabteilung des Verbandes wird durch den Jugendlenkungsausschuss koordiniert, welcher von der Generalversammlung der Jugend gewählt wird.